Zentralbetriebsrat

Der Zentralbetriebsrat nimmt die gemeinsamen Interessen der ArbeitnehmerInnen aller Betriebe oder Arbeitsstätten wahr.

Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen – im Falle des BCC sind dies:

  •  Betrieb 1 / HR
  •  Betrieb 2 / Service & Soziales
  •  Betrieb 3 / IT
  •  Betrieb 4 / Stäbe und Finanzen

Wenn diese eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden, dann ist ein Zentralbetriebsrat zu errichten. Sinn ist es, einer mehrere Betriebe zusammenfassenden Unternehmensspitze (der Geschäftsführung) ein ebenso zentrales Vertretungsorgan auf ArbeitnehmerInnenseite gegenüberzustellen.

Der Zentralbetriebsrat bündelt die Kompetenzen der obigen vier Betriebsratskörperschaften der ÖBB-BCC GmbH, koordiniert diese und bildet damit die gemeinsame Stimme aller BCC-BetriebsrätInnen nach innen und außen.