Wenn diese eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden, dann ist ein Zentralbetriebsrat zu errichten. Sinn ist es, einer mehrere Betriebe zusammenfassenden Unternehmensspitze (der Geschäftsführung) ein ebenso zentrales Vertretungsorgan auf ArbeitnehmerInnenseite gegenüberzustellen.